Bundesrat einfach erklärt (explainity® Erklärvideo)

Jeder kennt den deutschen Bundestag in Berlin.
Hier entstehen Gesetze für ganz Deutschland.
Aber da Deutschland ein föderaler Staat ist,
macht auch jedes Bundesland seine eigenen Gesetze, die vor Ort gelten.
Damit die Interessen der Bürger*innen in den Ländern
auch auf Bundesebene vertreten werden, gibt es den Bundesrat.
So soll ein Gleichgewicht zwischen den Ländern und Bund entstehen.
Der Bundesrat stimmt unter anderem über neue Gesetzesentwürfe
oder über Vorschläge für Gesetzesänderungen ab, die für ganz Deutschland gelten.
Im Bundesrat sitzen die Regierungsmitglieder aller 16 Bundesländer,
also die Ministerpräsident*innen oder ihre Stellvertretenden
sowie die Fachminister*innen.
Die Verteilung der Stimmen im Bundesrat, richtet sich nach der Einwohnerzahl der Bundesländer.
Min. 3 Sitze haben Länder wie das Saarland oder Hamburg
und max. 6 Stimmen haben z. B. Bayern und NRW.
Insgesamt sind es 69.
Übrigens:
Nach jeder Landtagswahl und dem damit verbunden Regierungswechsel,
ändert sich auch die Besetzung im Bundesrat.
Das Amt des/der Bundesratspräsidenten/-in
und dessen zwei Stellvertretenden wird jährlich
am 1. November nach einer vorgegebenen Reihenfolge gewechselt.
Seine/Ihre Aufgabe ist es unter anderem, die Plenarsitzungen,
die in der Regel alle 3 Wochen stattfinden, einzuberufen und zu leiten.
Außerdem beinhaltet das Amt die Stellvertretung des/der Bundespräsidenten/-in.
Vor jeder Sitzung werden die anstehenden Themen in speziellen Ausschüssen,
mit Fachleuten aus jedem Bundesland, bearbeitet.
Jeder Landtag stimmt dann zunächst intern über die einzelnen Themen ab.
Diese Meinung vertreten die Bundesratsmitglieder dann geschlossen
gegenüber ihrem Bundesland in der Bundesratssitzung.
Ist eine stimmberechtigte Person doch anderer Meinung,
so sind alle Stimmen des Landes automatisch ungültig.
Das ist so ein Gesetz das Mal eingeführt wurde. Deshalb gilt auch:
Nur eine Person aus dem Bundesland stimmt ab und diese Meinung gilt dann für alle,
je nach dem, 3-fach bis zu 6-fach.
Bei Beschlüssen ist meist eine absolute Mehrheit notwendig,
also mindestens 35 der 69 Stimmen.
Bei Änderung im Grundgesetz ist sogar eine 2/3 Mehrheit erforderlich.
Nachdem die Bundesratsmitglieder ihre Stimme abgegeben haben,