Medikamente Verabredung CNE
1. Grundsatz (Paracelsus):
„Die Dosis macht das Gift.“ Pflegekräfte haben große Verantwortung für die Sicherheit des Pflegeempfängers.
2. Unterschied: Krankenhaus vs. Pflegeheim (stationäre Langzeitpflege)
Krankenhaus:
· Alles unter einem Dach (Arzt, Patient, Apotheke).
· Medikamente sind Eigentum des Krankenhauses.
· Keine patientenspezifische Aufbewahrung nötig (meist alphabetisch sortiert).
Pflegeheim (stationäre Langzeitpflege):
· Dreiecksbeziehung: Arztpraxis – Pflegeeinrichtung – Apotheke (räumlich getrennt, aufwendiger, fehlerträchtiger).
· Medikamente sind Eigentum des Pflegeempfängers.
· Patientenbezogene, getrennte Aufbewahrung nach § 11 HeimG: Jeder Patient hat eine eigene Box mit Name, Zimmernummer, Lieferdatum.
· Umwidmungen sind absolut unzulässig! (Ein Medikament von Patient A für Patient B verwenden) – das ist eine Straftat.
· Die Apotheke muss einen Vertrag mit dem Heimträger haben, aber das Recht auf freie Apothekenwahl des Patienten bleibt.
3. Medikamente lagern – ALLE Regeln
Allgemein (gilt für alle):
· Temperatur: Meist 15–25 °C (Raumtemperatur). Kühlpflichtig = 2–8 °C (Medikamentenkühlschrank).
· Keine Lebensmittel im Medikamentenkühlschrank!
· Kühlschranktemperatur täglich dokumentieren.
· Schränke und Kühlschränke müssen abschließbar sein. Der Raum auch.
· Originalverpackung – niemals umpacken (Verwechslungsgefahr! Chargennummer geht verloren).
· First-in-first-out-Prinzip: Ältere Medikamente zuerst verwenden, neue hinten einsortieren.
· Verfallsdatum prüfen (kein Mindesthaltbarkeitsdatum!). Apotheke kontrolliert halbjährlich.
Für flüssige / halbfeste Medikamente (Tropfen, Salben):
· Anbruchdatum gut sichtbar notieren (Haltbarkeit oft nur noch Wochen bis wenige Monate!).
ZUSATZ FÜR PFLEGEHEIM (wichtig!):
· Lagerung patientenbezogen getrennt (z.B. kleine Boxen mit Namen und Zimmernummer).
· Auch im Kühlschrank: patientenbezogene Lagerung.
· Ordnung und Übersicht vermindern Verwechslungsgefahr.
· Umwidmungen (Weiterverwendung bei einem anderen Patienten) sind absolut unzulässig und eine Straftat!
4. Die 6-R-Regel (DIE GOLDENE REGEL – UNBEDINGT MERKEN!)
Beim Richten, Verteilen und Verabreichen immer prüfen:
1. Richtiger Patient
2. Richtiges Medikament
3. Richtige Dosis
4. Richtiger Zeitpunkt
5. Richtige Applikationsform
6. Richtige Dokumentation
5. Medikamente richten (vorbereiten)
· Arbeitsplatz: hell, ruhig, sauber, desinfiziert. Nicht nachts richten (Konzentration!).
· Feste Medikamente (Tabletten): dürfen im Voraus gerichtet werden.
· Flüssige Medikamente: erst direkt vor der Gabe richten (max. 1 Stunde vorher).
· Tabletten teilen: Nur erlaubt, wenn Packungsbeilage es sagt (nicht alle Bruchkerben sind echte Teilkerben!).
· Retardtabletten (verzögerte Wirkstofffreisetzung): Dürfen nicht geteilt oder zermörsert werden!
6. 4-Augen-Prinzip & Call-out-Methode
· 4-Augen-Prinzip: Eine zweite Person kontrolliert die gerichteten Medikamente.
· Call-out-Methode: Laut aussprechen, was man tut – auch wenn man allein ist.
7. Bedarfsmedikation („bei Bedarf“)
· Darf nur gegeben werden, wenn der Arzt schriftlich festlegt: Name, Einzeldosis, Höchstdosis in 24 h, genaue Symptome.
· Jeden Bedarfsfall dokumentieren (Symptome, Dosis, Datum, Uhrzeit, Name).
8. Applikationsformen (Wie gibt man Medikamente?)
Enteral (über den Verdauungstrakt):
· Oral (schlucken): Mit ausreichend Wasser (ca. 100 ml). Patient aufrecht sitzen lassen. Mund nach Kontrolle (bei Desorientierten!).
· Sublingual (unter die Zunge): Schnell, für Notfälle (z.B. Nitrospray).
· Rektal (Zäpfchen): Gut bei Kindern, Bewusstlosen, Schluckbeschwerden.
Parenteral (Umgehung des Darms):
· Subkutan (s.c.): Ins Unterhautfettgewebe (z.B. Heparin, Insulin).
· Intramuskulär (i.m.): In den Muskel (z.B. Impfungen).
· Intravenös (i.v.): Direkt in die Vene (schnellster Wirkungseintritt, Notfälle).
Weitere:
· Inhalativ: Direkt in die Lunge (z.B. Spray bei Asthma).
· Transdermal: Wirkstoffpflaster (Gebrauchsanweisung beachten!).
9. Besonderheiten bei Kindern
· Verdauung, Verteilung, Abbau und Ausscheidung sind anders als bei Erwachsenen.
· Dosierhilfen immer verwenden, nie Haushaltslöffel!
· Aspirin (ASS) bei Kindern vermeiden (Reye-Syndrom – lebensgefährlich!).
10. Besonderheiten bei alten Menschen
· Mehr Fettgewebe, weniger Wasser → Wirkstoffe verteilen sich anders.
· Leber und Niere arbeiten oft schlechter → Medikamente können sich anreichern.
· Höhere Sturzgefahr (durch Schwindel, niedrigen Blutdruck).
· Priscus-Liste = Medikamente, die für alte Menschen ungeeignet sind.
11. Nebenwirkungen beobachten
· Es gibt kein Medikament ohne Nebenwirkungen.
· Klassifizierung (EMA): sehr häufig (>10%), häufig (1–10%), gelegentlich (0,1–1%), selten (0,01–0,1%), sehr selten (<0,01%).
· Allergische Reaktionen (Juckreiz, Hautausschlag, Atemnot, Schock) = Notfall! Sofort Arzt alarmieren!
12. Betäubungsmittel (BtM) – Besondere Regeln
· Aufbewahrung: abschließbarer, einbruchsicherer Schrank (tresorähnlich). Schlüssel trägt die zuständige Pflegekraft am Körper.
· Betäubungsmittelbuch: Jede Entnahme dokumentieren (Datum, Patient, Arzt, Menge, neuer Bestand). Seiten nummeriert – keine Seiten entfernen!
· Monatliche Kontrolle durch Arzt (mit Unterschrift).
· Bruch / Verlust: In Gegenwart von 2 Zeugen entsorgen und dokumentieren.
· Besonders für Pflegeheime: Die Apotheke muss eine Kodiennummer aufkleben, da die Heime keine eigenen nummerierten Anforderungsscheine haben. Dokumentation patientenbezogen für jedes BtM.