Medikamente Verabredung CNE

1. Grundsatz (Paracelsus):

„Die Dosis macht das Gift.“ Pflegekräfte haben große Verantwortung für die Sicherheit des Pflegeempfängers.

2. Unterschied: Krankenhaus vs. Pflegeheim (stationäre Langzeitpflege)

Krankenhaus:

· Alles unter einem Dach (Arzt, Patient, Apotheke).

· Medikamente sind Eigentum des Krankenhauses.

· Keine patientenspezifische Aufbewahrung nötig (meist alphabetisch sortiert).

Pflegeheim (stationäre Langzeitpflege):

· Dreiecksbeziehung: Arztpraxis – Pflegeeinrichtung – Apotheke (räumlich getrennt, aufwendiger, fehlerträchtiger).

· Medikamente sind Eigentum des Pflegeempfängers.

· Patientenbezogene, getrennte Aufbewahrung nach § 11 HeimG: Jeder Patient hat eine eigene Box mit Name, Zimmernummer, Lieferdatum.

· Umwidmungen sind absolut unzulässig! (Ein Medikament von Patient A für Patient B verwenden) – das ist eine Straftat.

· Die Apotheke muss einen Vertrag mit dem Heimträger haben, aber das Recht auf freie Apothekenwahl des Patienten bleibt.

3. Medikamente lagern – ALLE Regeln

Allgemein (gilt für alle):

· Temperatur: Meist 15–25 °C (Raumtemperatur). Kühlpflichtig = 2–8 °C (Medikamentenkühlschrank).

· Keine Lebensmittel im Medikamentenkühlschrank!

· Kühlschranktemperatur täglich dokumentieren.

· Schränke und Kühlschränke müssen abschließbar sein. Der Raum auch.

· Originalverpackung – niemals umpacken (Verwechslungsgefahr! Chargennummer geht verloren).

· First-in-first-out-Prinzip: Ältere Medikamente zuerst verwenden, neue hinten einsortieren.

· Verfallsdatum prüfen (kein Mindesthaltbarkeitsdatum!). Apotheke kontrolliert halbjährlich.

Für flüssige / halbfeste Medikamente (Tropfen, Salben):

· Anbruchdatum gut sichtbar notieren (Haltbarkeit oft nur noch Wochen bis wenige Monate!).

ZUSATZ FÜR PFLEGEHEIM (wichtig!):

· Lagerung patientenbezogen getrennt (z.B. kleine Boxen mit Namen und Zimmernummer).

· Auch im Kühlschrank: patientenbezogene Lagerung.

· Ordnung und Übersicht vermindern Verwechslungsgefahr.

· Umwidmungen (Weiterverwendung bei einem anderen Patienten) sind absolut unzulässig und eine Straftat!

4. Die 6-R-Regel (DIE GOLDENE REGEL – UNBEDINGT MERKEN!)

Beim Richten, Verteilen und Verabreichen immer prüfen:

1. Richtiger Patient

2. Richtiges Medikament

3. Richtige Dosis

4. Richtiger Zeitpunkt

5. Richtige Applikationsform

6. Richtige Dokumentation

5. Medikamente richten (vorbereiten)

· Arbeitsplatz: hell, ruhig, sauber, desinfiziert. Nicht nachts richten (Konzentration!).

· Feste Medikamente (Tabletten): dürfen im Voraus gerichtet werden.

· Flüssige Medikamente: erst direkt vor der Gabe richten (max. 1 Stunde vorher).

· Tabletten teilen: Nur erlaubt, wenn Packungsbeilage es sagt (nicht alle Bruchkerben sind echte Teilkerben!).

· Retardtabletten (verzögerte Wirkstofffreisetzung): Dürfen nicht geteilt oder zermörsert werden!

6. 4-Augen-Prinzip & Call-out-Methode

· 4-Augen-Prinzip: Eine zweite Person kontrolliert die gerichteten Medikamente.

· Call-out-Methode: Laut aussprechen, was man tut – auch wenn man allein ist.

7. Bedarfsmedikation („bei Bedarf“)

· Darf nur gegeben werden, wenn der Arzt schriftlich festlegt: Name, Einzeldosis, Höchstdosis in 24 h, genaue Symptome.

· Jeden Bedarfsfall dokumentieren (Symptome, Dosis, Datum, Uhrzeit, Name).

8. Applikationsformen (Wie gibt man Medikamente?)

Enteral (über den Verdauungstrakt):

· Oral (schlucken): Mit ausreichend Wasser (ca. 100 ml). Patient aufrecht sitzen lassen. Mund nach Kontrolle (bei Desorientierten!).

· Sublingual (unter die Zunge): Schnell, für Notfälle (z.B. Nitrospray).

· Rektal (Zäpfchen): Gut bei Kindern, Bewusstlosen, Schluckbeschwerden.

Parenteral (Umgehung des Darms):

· Subkutan (s.c.): Ins Unterhautfettgewebe (z.B. Heparin, Insulin).

· Intramuskulär (i.m.): In den Muskel (z.B. Impfungen).

· Intravenös (i.v.): Direkt in die Vene (schnellster Wirkungseintritt, Notfälle).

Weitere:

· Inhalativ: Direkt in die Lunge (z.B. Spray bei Asthma).

· Transdermal: Wirkstoffpflaster (Gebrauchsanweisung beachten!).

9. Besonderheiten bei Kindern

· Verdauung, Verteilung, Abbau und Ausscheidung sind anders als bei Erwachsenen.

· Dosierhilfen immer verwenden, nie Haushaltslöffel!

· Aspirin (ASS) bei Kindern vermeiden (Reye-Syndrom – lebensgefährlich!).

10. Besonderheiten bei alten Menschen

· Mehr Fettgewebe, weniger Wasser → Wirkstoffe verteilen sich anders.

· Leber und Niere arbeiten oft schlechter → Medikamente können sich anreichern.

· Höhere Sturzgefahr (durch Schwindel, niedrigen Blutdruck).

· Priscus-Liste = Medikamente, die für alte Menschen ungeeignet sind.

11. Nebenwirkungen beobachten

· Es gibt kein Medikament ohne Nebenwirkungen.

· Klassifizierung (EMA): sehr häufig (>10%), häufig (1–10%), gelegentlich (0,1–1%), selten (0,01–0,1%), sehr selten (<0,01%).

· Allergische Reaktionen (Juckreiz, Hautausschlag, Atemnot, Schock) = Notfall! Sofort Arzt alarmieren!

12. Betäubungsmittel (BtM) – Besondere Regeln

· Aufbewahrung: abschließbarer, einbruchsicherer Schrank (tresorähnlich). Schlüssel trägt die zuständige Pflegekraft am Körper.

· Betäubungsmittelbuch: Jede Entnahme dokumentieren (Datum, Patient, Arzt, Menge, neuer Bestand). Seiten nummeriert – keine Seiten entfernen!

· Monatliche Kontrolle durch Arzt (mit Unterschrift).

· Bruch / Verlust: In Gegenwart von 2 Zeugen entsorgen und dokumentieren.

· Besonders für Pflegeheime: Die Apotheke muss eine Kodiennummer aufkleben, da die Heime keine eigenen nummerierten Anforderungsscheine haben. Dokumentation patientenbezogen für jedes BtM.